Antikriegsbündnis klagt gegen Aachener Polizeipräsidenten

Am Mittwoch den 16. März 2016 wird vor dem Verwaltungsgericht Aachen eine Klage verhandelt, die das Antikriegsbündnis Aachen  (AKB) gegen den Polizeipräsidenten Weinspach eingereicht hat.

Die Vorgeschichte: Seine Beamten haben am 14. Mai 2015, dem Tag der Karlspreisverleihung in Aachen, Detlef Peikert und 10 weitere Personen daran gehindert, die öffentliche Veranstaltung auf dem Marktplatz mit Plakaten des Antikriegsbündnis Aachen  zu betreten.

Das Antikriegsbündnis wollte, auch angesichts der Teilnahme des ukrainischen Präsidenten Poroschenko an der Preisverleihung, darauf hinweisen, dass deutsche Politik den konfrontativen Anteil gegenüber Russland zurücknehmen sollte.


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Noch 2014 gab es große Proteste gegen den ukrainischen Putsch-Ministerpräsidenten Jazenjuk bei der Karlspreisverleihung an van Rompoy.  Aachens Polizeichef Weinspach will nur noch Jubler auf den Markt lassen. Dagegen klagt nun das Antikriegsbündnis Aachen.

 


 

Die Plakattafeln trugen folgende Aufschriften:

Bildschirmfoto vom 2016-03-08 15-56-40

  • Schluss mit Einkreisungspolitik gegen Russland
  • Frieden mit Russland statt Marsch in den nächsten Weltkrieg!
  • Schluss mit der Dämonisierung Russlands durch Politiker und Medien!
  • Frieden in Europa ist nur mit und nicht gegen Russland möglich!
  • Deutschland raus aus der Nato

Weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Veranstaltung am Markt wollte die Polizei daran hindern, Tafeln „Stoppen Sie TTIP“ zu zeigen.

Das grundgesetzliche Verbot, abweichende Meinungsäußerungen staatlicherseits zu reglementieren, wurde evident missachtet. Eine öffentliche Veranstaltung der Stadt unter freiem Himmel muss nach gültiger Rechtsprechung auch abweichende Äußerungen hinnehmen. Und es ist nicht das erste Mal, dass die Aachener Polizei rechtswidrig demokratisches Engagement unterbunden hat, wie z.B. bei der Verhinderung eines antifaschistischen Blockadetrainings.

Das Antikriegsbündnis klagt auf Feststellung rechtswidrigen Verhaltens der Polizei und will künftige Übergriffe der Polizei gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung unterbinden.

Die öffentliche mündliche Verhandlung findet am

16. März 2016 um 11:30 Uhr im Sitzungssaal A 2.011, Haus A, 2. OG

statt.

Auch künftig muss es möglich sein, Proteste gegen Politiker deutlich zu machen und zwar dort, wo diese öffentlich auftreten, wie etwa 2014 beim Aachen-Besuch von Gauck, der Deutschland  wieder mehr Kriege führen sehen möchte:

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