Die Feststellungsklage des Antikriegsbündnis Aachen (AKB) gegen den Polizeipräsidenten war erfolgreich, heute hat der Richter uns vollumfänglich Recht gegeben: die Polizei hat uns das Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten! Siehe zur Vorgeschichte den Blog-Beitrag vom 8.März 2016.
Die Argumentation des Gerichtes in Kürze:
Die ca. 10-köpfige Gruppe mit den AKB-Plakaten war eine Versammlung.
Eine Versammlung unterliegt dem hohen Gut der Meinungsfreiheit.
Eine Auflösung bedarf eines besonderen Grundes.
Dieser wäre mit einer Gefährdungslage gegeben – aber der Zeuge der Polizei hat keine Gefährdung gesehen.
Eine andere Ermessensgrundlage war nicht zu erkennen.
Unsere „Versammlung“ auf dem Markt hätte also nicht verhindert werden dürfen.
Die Aachener Zeitungen AN und AZ berichteten in gleichlautenden Artikeln so:
Aus: „Aachener Zeitung vom 17.3.2016
AN-Artikel aös PDF: an-a1-20160317-16

Nach Ostern kommt das Urteil, dann läuft die Widerspruchsfrist. Wir werden dann über das Urteil berichten.