Am Himmelfahrstag den 14.5.2015 hat die Aachener Polizei Detlef Peikert vom Antikriegsbündnis-Aachen und weitere Personen daran gehindert, den Marktplatz zu betreten, um anlässlich der Karlspreisverleihung an Martin Schulz zentrale Forderungen des Antikriegsbündnis‘ auf Plakaten zu zeigen. Das Verwaltungsgericht Aachen hat der Klage Peikerts gegen diesen Eingriff in die Freiheit der Meinungsäußerung im März 2016 in seinem Urteil gegen den Aachener Polizeipräsidenten Weinspach stattgegeben.

Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht Münster dieses Urteil bestätigt und den Antrag der Polizei auf Zulassung einer Berufung als unbegründet abgelehnt (Aktenzeichen 15 A 894/16 – Ablehnung der Berufung)
Am 14.5.2015 wurde der Karlspreis der Stadt Aachen an den heutigen Kanzlerkandidaten und designierten Vorsitzenden der SPD, Martin Schulz, verliehen. Weil dieser sich in den Verhandlungen mit Russland und der Ukraine für einen antirussischen Kurs stark machte und sich für Sanktionen gegen Russland aussprach, hatten die Demonstranten Plakate im Gepäck mit der Aufschrift „Schluss mit der Einkreisungspolitik gegen Russland“, „Frieden in Europa ist nur mit und nicht gegen Russland nötig“ sowie „Schluss mit der Dämonisierung Russlands durch Politiker und Medien“.

Andere Demonstranten wiesen mit Schilder „Kein TTIP – nirgendwo“ auf die tragende Rolle hin, die Schulz bei der Durchsetzung von TTIP im EU-Parlament spielte.
Diese Schilder waren der Aachener Polizei nicht recht. So konnten Schulz-Freunde ihre Zuneigung mit Transparenten und Schildern ungehindert zeigen, die kritischen Schilder dagegen verbannte die Polizei vom Markt. Dabei beriefen sich die ausführenden Beamten explizit auf die oberste Führung der Polizei. „Die streitige polizeiliche Maßnahme sei allein auf das Ziel gerichtet gewesen, die Meinungsäußerung durch das Vorzeigen kritischer Plakate zu unterbinden“, heißt es im Urteil des Verwaltungsgerichts. Damit sei das grundrechtlich geschützte Recht auf Meinungs-äußerung verletzt worden.
Mitglieder des Antikriegsbündnis sind schon lange mit der Praxis der Polizei vertraut, nach eigenem Gutdünken kritische Inhalte oder Aktionen unterbinden zu wollen. Ebenfalls per Gericht als rechtswidrig festgestellt worden war die Verhinderung eines öffentlichen Trainings zur Blockade von Nazimärschen. Trotz der erneuten Niederlage des Polizeipräsidenten vor Gericht ist unsere Hoffnung gering, dass die Polizei endlich ihre de-facto-Orientierung gegen friedliche, aber linke Demonstrantinnen und Demonstranten aufgibt.
Peikert musste erhebliche Kosten zur Finanzierung des Prozesses aufbringen, die ihm nun von der Staatskasse erstattet werden. 500,00 EUR davon wird er und das Antikriegsbündnis Aachen für Pro Asyl spenden, damit die Flüchtlingshilfeorganisation dazu beitragen kann, z.B. keine Flüchtlinge mehr in das auch von der Bundeswehr gebeutelte Afghanistan abschieben zu können